🏛️Vollständig
Das gesamte deutsche Bundes- und Landesrecht: 27.493 Gesetze, Verordnungen und Staatsverträge unter einer einheitlichen Oberfläche erreichbar
⏱️Schnell und schlank
Übersichtliche Darstellung mit schlankem HTML und wenig JavaScript – Gesetze laden zügig.
✨Hervorhebung von Absatz, Satz und Nummer
Machen Sie deutlich, um welchen Teil einer Norm es Ihnen geht – Beispiel 1: § 309 Nr. 7 b) BGB, Beispiel 2: § 21 Abs. 2 Nr. 1 b) ASOG, Beispiel 3: Art. 5 I 1 GG. Um selbst solche URLs zu bilden, klicken Sie einfach auf die Überschrift einer Norm oder nutzen Sie die §§-App.
📖Mit einem Klick zur offiziellen Quelle
Bei Bedarf gelangen Sie mit einem Klick zur offiziellen Quelle der jeweiligen Norm – Klicken Sie auf den Link „Quelle“ unter dem Normtext.
📱Überall gut lesbar
Responsives Layout für Smartphone, Tablet und Desktop – auf Wunsch auch im Dark Mode.
🔒Ohne Tracking und störende Werbung
Keine Cookies, kein Tracking, keine Anmeldung – einfach Gesetze lesen.
🗺️Alle Rechtsvorschriften eines Landes auf einen Blick
Jeweils mit Erlass- und Änderungsdatum – Hier etwa für Berlin.
🔗Sinnvolle URLs
Logische URL-Struktur nach dem bekannten Schema Bundesland/Gesetz/Paragraf, z.B. BE/ASOG/1 – leicht merkbar, teilbar und zitierfähig.
🔀Bundeslandauswahl bei mehrdeutigen Treffern
Sie müssen bei Landesrecht.online nicht unbedingt ein Bundesland angeben. Wenn Sie darauf verzichten, bietet Ihnen die Plattform einfach eine Auswahl der verfügbaren Bundesländer. Bsp: landesrecht.online/POG/7
🔤Groß-/Kleinschreibung egal
Korrekte Groß-/Kleinschreibung (z.B. ThürBO) ist nicht erforderlich. Auch dieser Link führt zum Ziel: landesrecht.online/thürbo
⌨️Shortcuts
Schneller navigieren per Tastatur: ←/→ (Pfeiltasten) oder q/w für zurück/weiter, h für Highlight erstellen, f für Fokus (= Zurückscrollen) auf die hervorgehobene Stelle. Bei geöffnetem Gesetz s für Suche oder gleich Zahlen eintippen (1, 2, 3, ...).
👂Offen für Feedback
Melden Sie uns Fehler oder Ideen zur Verbesserung bitte jederzeit über Verbesserungsvorschlag unter dem Gesetzestext – wir nehmen Ihre Hinweise ernst.