Beta
Bundesrepublik Deutschland
Gesetz über Rabatte für Arzneimittel (AMRabG)
23.10.2024
i
§ 1
Anspruch auf Abschläge
§ 1a
Anspruch auf Ausgleich des Differenzbetrags zwischen Erstattungsbetrag und tatsächlichem Abgabepreis
§ 2
Nachweis
§ 3
Prüfung durch Treuhänder
§ 4
Angaben auf dem Verordnungsblatt
§ 5
Datenübermittlung durch pharmazeutische Unternehmer
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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