Beta
Bundesrepublik Deutschland
Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (AUG)
10.08.2021
i
Inhaltsübersicht
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
§ 3
Begriffsbestimmungen
§ 4
Zentrale Behörde
§ 5
Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörde
§ 6
Unterstützung durch das Jugendamt
§ 7
Vorprüfung durch das Amtsgericht; Zuständigkeitskonzentration
§ 8
Inhalt und Form des Antrages
§ 9
Umfang der Vorprüfung
§ 10
Übersetzung des Antrages
§ 11
Weiterleitung des Antrages durch die zentrale Behörde
§ 12
Registrierung eines bestehenden Titels im Ausland
§ 13
Übersetzung des Antrages
§ 14
Inhalt und Form des Antrages
§ 15
Behandlung einer vorläufigen Entscheidung
§ 16
Auskunftsrecht der zentralen Behörde zur Herbeiführung oder Änderung eines Titels
§ 17
Auskunftsrecht zum Zweck der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung eines Titels
§ 18
Benachrichtigung über die Datenerhebung
§ 19
Übermittlung von Daten
§ 20
Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
§ 21
Zuständigkeit für Anträge auf Verfahrenskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG
§ 22
Verfahrenskostenhilfe nach Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Artikeln 14 bis 17 des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen
§ 23
Verfahrenskostenhilfe für die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von unterhaltsrechtlichen Titeln
§ 24
Verfahrenskostenhilfe für Verfahren mit förmlicher Gegenseitigkeit
§ 25
Internationale Zuständigkeit nach Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
§ 26
Örtliche Zuständigkeit
§ 27
Örtliche Zuständigkeit für die Auffang- und Notzuständigkeit; Verordnungsermächtigung
§ 28
Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung
§ 29
Zuständigkeit im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
§ 30
Verzicht auf Vollstreckungsklausel; Unterlagen
§ 31
Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
§ 32
Einstellung der Zwangsvollstreckung
§ 33
Einstweilige Einstellung bei Wiedereinsetzung, Rechtsmittel und Einspruch
§ 34
Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines ausländischen Titels
§ 35
Gerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung
§ 36
Antragstellung
§ 37
Zustellungsempfänger
§ 38
Verfahren
§ 39
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
§ 40
Entscheidung
§ 41
Vollstreckungsklausel
§ 42
Bekanntgabe der Entscheidung
§ 43
Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist
§ 44
(weggefallen)
§ 45
Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde
§ 46
Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde
§ 47
Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde
§ 48
Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
§ 49
Prüfung der Beschränkung
§ 50
Sicherheitsleistung durch den Schuldner
§ 51
Versteigerung beweglicher Sachen
§ 52
Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
§ 53
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
§ 54
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
§ 55
Verfahren
§ 56
Kostenentscheidung
§ 57
Anwendung von Vorschriften
§ 58
Anhörung
§ 59
Beschwerdefrist
§ 59a
Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren
§ 60
Beschränkung der Zwangsvollstreckung kraft Gesetzes
§ 60a
Beschwerdeverfahren im Bereich des Haager Übereinkommens
§ 61
Einschränkung der Anerkennung und Vollstreckung
§ 62
Beschwerdeverfahren im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens
§ 63
Sonderregelungen für das Beschwerdeverfahren
§ 64
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
§ 65
Vollstreckung
§ 66
Vollstreckungsabwehrantrag
§ 67
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat
§ 68
Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist
§ 69
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
§ 70
Antrag des Schuldners nach Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
§ 71
Bescheinigungen zu inländischen Titeln
§ 72
Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland
§ 73
Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland
§ 74
Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
§ 75
Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
§ 76
Übersetzungen
§ 77
Übergangsvorschriften
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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