Beta
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien/zur Kauffrau für audiovisuelle Medien (AVMedKfAusbV)
15.05.1998
i
§ 5
Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Quelle
Inhaltsverzeichnis
Verbesserungsvorschlag
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