Beta
Bundesrepublik Deutschland
Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG)
08.05.2024
i
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1
Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers
§ 2
Anlaß der Speicherung
§ 3
Allgemeiner Inhalt
§ 4
Übermittlungssperren
§ 5
Suchvermerke
§ 6
Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung
§ 7
Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe
§ 8
Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege
§ 8a
Datenabgleich
§ 9
Aufzeichnungspflicht bei Speicherung
§ 10
Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
§ 11
Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
§ 12
Gruppenauskunft
§ 13
Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
§ 14
Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen
§ 15
Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Vollzugseinrichtungen, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz
§ 15a
Automatisierte Datenübermittlung
§ 16
Datenübermittlung an Gerichte
§ 17
Datenübermittlung an das Zollkriminalamt
§ 17a
Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
§ 17b
Datenübermittlung an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
§ 18
Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung
§ 18a
Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen
§ 18b
Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
§ 18c
Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden
§ 18d
Datenübermittlung an die Jugendämter, die Unterhaltsvorschussstellen und die Elterngeldstellen
§ 18e
Datenübermittlung an die Meldebehörden
§ 18f
Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion und die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit
§ 18g
Datenübermittlung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung
§ 19
Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
§ 20
Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst
§ 21
Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren
§ 21a
Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens
§ 22
Abruf im automatisierten Verfahren
§ 23
Statistische Aufbereitung der Daten
§ 23a
Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik
§ 24
Planungsdaten
§ 24a
Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
§ 25
Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
§ 26
Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
§ 26a
Datenübermittlung an die Europäische Kommission nach Artikel 27 der Richtlinie 2001/55/EG
§ 27
Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
§ 28
Anlaß der Speicherung
§ 29
Inhalt
§ 30
Übermittelnde Stellen
§ 31
Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
§ 32
Dritte, an die Daten übermittelt werden
§ 33
Abruf im automatisierten Verfahren
§ 34
Auskunft an die betroffene Person; Datenschutzcockpit
§ 34a
Datenschutzrechtliche Kontrolle
§ 35
Berichtigung
§ 36
Löschung
§ 37
Einschränkung der Verarbeitung
§ 38
Unterrichtung beteiligter Stellen
§ 39
Aufsichtsbehörden
§ 40
Rechtsverordnungen
§ 41
Verwaltungsvorschriften
§ 42
Strafvorschriften
§ 43
Aufhebung von Rechtsvorschriften
§ 44
Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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