Beta
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (AbfKlärV)
19.06.2020
i
Inhaltsübersicht
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Kreislaufwirtschaft von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
§ 3a
Berichtspflichten; Phosphoruntersuchungen
§ 4
Bodenbezogene Untersuchungspflichten
§ 5
Klärschlammbezogene Untersuchungspflichten
§ 6
Beschränkte Klärschlammuntersuchung
§ 7
Bodenbezogene Grenzwerte
§ 8
Klärschlammbezogene Grenzwerte
§ 9
Rückstellprobe
§ 10
Analysefehler und Messtoleranzen
§ 11
Anforderungen an die Seuchen- und die Phytohygiene
§ 12
Abgabe von Klärschlamm
§ 13
Bereitstellung von Klärschlamm
§ 14
Auf- oder Einbringungsmenge
§ 15
Beschränkung der Klärschlammverwertung
§ 16
Anzeigeverfahren
§ 17
Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Klärschlammverwertung
§ 18
Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Verwertung von Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
§ 19
Regelmäßige Qualitätssicherung
§ 20
Anerkennung des Trägers der Qualitätssicherung
§ 21
Pflichten des Trägers der Qualitätssicherung
§ 22
Sachverständige
§ 23
Unabhängiger Ausschuss beim Träger der Qualitätssicherung
§ 24
Behördliche Überwachung des Trägers der Qualitätssicherung
§ 25
Widerruf der Anerkennung; Auflösung des Trägers der Qualitätssicherung
§ 26
Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie an die Fach- und Sachkunde des Qualitätszeichennehmers
§ 27
Antrag auf Erteilung des Qualitätszeichens
§ 28
Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der regelmäßigen Qualitätssicherung
§ 29
Fortlaufende Überwachung
§ 30
Anforderungen an die Eigen- und die Fremdüberwachung in der fortlaufenden Überwachung
§ 31
Abweichende Regelungen bei Abgabe eines qualitätsgesicherten Klärschlamms, Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts
§ 32
Probenuntersuchung
§ 33
Unabhängige Untersuchungsstellen
§ 34
Registerführung
§ 35
Auf- oder Einbringungsplan
§ 36
Ordnungswidrigkeiten
§ 37
Bereits erteilte Qualitätszeichen
§ 38
Verwendung vorliegender Untersuchungsergebnisse
§ 39
Bestehende Untersuchungsstellen
Anlage 1
(zu § 8 Absatz 1) Zusätzliche Grenzwerte für im Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost enthaltene Schadstoffe
Anlage 2
(zu § 32 Absatz 2 und 3) Probenuntersuchung
Anlage 3
(zu § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 1, 3 und 4 und § 18 Absatz 1, 3 und 4) Anzeigen, Lieferscheine, Bestätigungen
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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