Beta

Bundesrepublik Deutschland


Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen (AbschlagsV)

28.04.2017


§ 2a
Übergangsregelung

Die Verordnung ist in ihrer vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nur auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die seit diesem Tag entstanden sind.