Beta
Bundesrepublik Deutschland
Gesetz über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (AltSchG)
19.06.2020
i
§ 1
Zweck der Altschuldenhilfen
§ 2
Antragberechtigte
§ 3
Altverbindlichkeiten
§ 4
Teilentlastung
§ 5
Privatisierungs- und Veräußerungspflicht, Abführung von Erlösen
§ 6
Steuern vom Einkommen und Ertrag
§ 6a
Ermächtigung zum Erlass von Vorschriften über zusätzliche Entlastung (Härtefallregelung)
§ 7
Zinshilfe
§ 8
Kostentragung
§ 9
Antrag
§ 10
Auskunftspflicht
§ 11
Entscheidungen
§ 12
Ermächtigung
§ 13
Überleitungsvorschrift zum Wohnraumförderungsgesetz
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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