Beta

Bundesrepublik Deutschland


Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2020 (AnpVfAussG 2020)

27.05.2020


§ 2
Aussetzung für Mitglieder des Europäischen Parlaments

(1) Das Anpassungsverfahren gemäß § 9 des Europaabgeordnetengesetzes wird für das Jahr 2020 ausgesetzt.
(2) Das Anpassungsverfahren in den Folgejahren bleibt unberührt.