Beta
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen (AtSMV)
29.11.2018
i
Eingangsformel
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Bestellung des kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten
§ 3
Pflichten des Betreibers
§ 4
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
§ 5
Stellung des Sicherheitsbeauftragten
§ 6
Meldepflicht
§ 7
Inhalt der schriftlichen Meldung
§ 7a
Elektronische Kommunikation
§ 8
Meldeverfahren
§ 9
Ergänzende Pflichten des Meldepflichtigen
§ 10
Prüfung durch den Sicherheitsbeauftragten
§ 11
Ordnungswidrigkeiten
§ 12
Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 13
(weggefallen)
Anlage 1
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität
Anlage 2
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes der Kernbrennstoffversorgung und -entsorgung
Anlage 3
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen, die überwiegend Forschungszwecken dienen
Anlage 4
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen in Stilllegung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes
Anlage 5
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse bei Aufbewahrungen nach § 6 des Atomgesetzes
Anlage 6
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Einrichtungen der Entsorgung radioaktiver Abfälle nach § 9 des Atomgesetzes oder § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes
Anlage 7
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in nach § 9b des Atomgesetzes zugelassenen Anlagen und der Schachtanlage Asse II
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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