Beta
Bundesrepublik Deutschland
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ (AufbhG)
14.08.2017
i
§ 1
Errichtung des Fonds
Es wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.
Quelle
Inhaltsverzeichnis
Verbesserungsvorschlag
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