Beta

Bundesrepublik Deutschland


Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (AufgÜbertrV OFD Karlsr)

17.12.1973


§ 1

Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Freiburg übertragen. Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.