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Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen* (AusbauBAusbV)
17.12.2024
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Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1
Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2
Dauer der Berufsausbildungen
§ 3
Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
§ 4
Struktur der Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin sowie Ausbildungsberufsbild
§ 5
Struktur der Berufsausbildung zum Zimmerer und zur Zimmerin sowie Ausbildungsberufsbild
§ 6
Struktur der Berufsausbildung zum Stuckateur und zur Stuckateurin sowie Ausbildungsberufsbild
§ 7
Struktur der Berufsausbildung zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und zur Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin sowie Ausbildungsberufsbild
§ 8
Struktur der Berufsausbildung zum Estrichleger und zur Estrichlegerin sowie Ausbildungsberufsbild
§ 9
Struktur der Berufsausbildung zum Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und zur Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin sowie Ausbildungsberufsbild
§ 10
Struktur der Berufsausbildung zum Trockenbaumonteur und zur Trockenbaumonteurin sowie Ausbildungsberufsbild
§ 11
Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
§ 12
Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin
Unterabschnitt 1
Zwischenprüfung
§ 13
Zeitpunkt
§ 14
Inhalt
§ 15
Prüfungsbereich
Unterabschnitt 2
Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 16
Zeitpunkt
§ 17
Inhalt
§ 18
Prüfungsbereiche
§ 19
Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern“
§ 20
Prüfungsbereich „Durchführen von Ausbauarbeiten“
§ 21
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 22
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 23
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Berufsausbildung zum Zimmerer und zur Zimmerin
Unterabschnitt 1
Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 24
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 25
Inhalt des Teiles 1
§ 26
Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 27
Inhalt des Teiles 2
§ 28
Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 29
Prüfungsbereich „Herstellen von Holzbauteilen“
§ 30
Prüfungsbereich „Durchführen von Dachkonstruktionsarbeiten“
§ 31
Prüfungsbereich „Durchführen von Holzkonstruktionsarbeiten“
§ 32
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 33
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 34
Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
Weitere Berufsausbildungen
§ 35
Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 36
Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Zimmerer und zur Zimmerin
Abschnitt 4
Berufsausbildung zum Stuckateur und zur Stuckateurin
Unterabschnitt 1
Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 37
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 38
Inhalt des Teiles 1
§ 39
Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 40
Inhalt des Teiles 2
§ 41
Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 42
Prüfungsbereich „Herstellen von Stuck-, Putzflächen und Wärmedämmung“
§ 43
Prüfungsbereich „Durchführen von Stuck- und Putzarbeiten“
§ 44
Prüfungsbereich „Durchführen von Trockenbauarbeiten“
§ 45
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 46
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 47
Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
Weitere Berufsausbildungen
§ 48
Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 49
Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Stuckateur und zur Stuckateurin
Abschnitt 5
Berufsausbildung zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und zur Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin
Unterabschnitt 1
Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 50
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 51
Inhalt des Teiles 1
§ 52
Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 53
Inhalt des Teiles 2
§ 54
Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 55
Prüfungsbereich „Herstellen von Belägen aus Fliesen, Platten oder Mosaiken“
§ 56
Prüfungsbereich „Durchführen von Wandbelagsarbeiten“
§ 57
Prüfungsbereich „Durchführen von Bodenbelagsarbeiten“
§ 58
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 59
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 60
Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
Weitere Berufsausbildungen
§ 61
Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 62
Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und zur Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin
Abschnitt 6
Berufsausbildung zum Estrichleger und zur Estrichlegerin
Unterabschnitt 1
Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 63
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 64
Inhalt des Teiles 1
§ 65
Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 66
Inhalt des Teiles 2
§ 67
Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 68
Prüfungsbereich „Herstellen und Einbauen von Estrichen und Verlegen von Bodenbelägen“
§ 69
Prüfungsbereich „Durchführen von Estricharbeiten“
§ 70
Prüfungsbereich „Durchführen von Bodenbelagsarbeiten“
§ 71
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 72
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 73
Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
Weitere Berufsausbildungen
§ 74
Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 75
Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Estrichleger und zur Estrichlegerin
Abschnitt 7
Berufsausbildung zum Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und zur Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin
Unterabschnitt 1
Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 76
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 77
Inhalt des Teiles 1
§ 78
Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 79
Inhalt des Teiles 2
§ 80
Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 81
Prüfungsbereich „Herstellen von Formstücken und Dämmungen“
§ 82
Prüfungsbereich „Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen“
§ 83
Prüfungsbereich „Durchführen von Ummantelungsarbeiten“
§ 84
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 85
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 86
Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
Weitere Berufsausbildungen
§ 87
Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 88
Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und zur Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin
Abschnitt 8
Berufsausbildung zum Trockenbaumonteur und zur Trockenbaumonteurin
Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung
§ 89
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 90
Inhalt des Teiles 1
§ 91
Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 92
Inhalt des Teiles 2
§ 93
Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 94
Prüfungsbereich „Herstellen von Trockenbaukonstruktionen“
§ 95
Prüfungsbereich „Durchführen von Trockenbaukonstruktionsarbeiten“
§ 96
Prüfungsbereich „Durchführen von Sanierungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten“
§ 97
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 98
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 99
Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
Weitere Berufsausbildungen
§ 100
Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 101
Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Trockenbaumonteur und zur Trockenbaumonteurin
Abschnitt 9
Schlussvorschriften
§ 102
Übergangsregelung für Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterinnen
Anlage 1
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Zimmererarbeiten sowie zum Zimmerer und zur Zimmerin
Anlage 2
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Stuckateurarbeiten sowie zum Stuckateur und zur Stuckateurin
Anlage 3
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten sowie zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und zur Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin
Anlage 4
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Estricharbeiten sowie zum Estrichleger und zur Estrichlegerin
Anlage 5
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten sowie zum Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und zur Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin
Anlage 6
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 7) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Trockenbauarbeiten sowie zum Trockenbaumonteur und zur Trockenbaumonteurin
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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