Beta

Bundesrepublik Deutschland


Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (AuswErlV)

10.04.2013


§ 4
Mitteilungspflicht

Änderungen zu den nach den vorstehenden Vorschriften gemachten Angaben sind dem Bundesverwaltungsamt unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.