Beta
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (AuswErlV)
10.04.2013
i
§ 4
Mitteilungspflicht
Änderungen zu den nach den vorstehenden Vorschriften gemachten Angaben sind dem Bundesverwaltungsamt unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
Quelle
Inhaltsverzeichnis
Verbesserungsvorschlag
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