Beta
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in IT (BAProITFPrV)
24.09.2024
i
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2
Zulassungsvoraussetzungen
§ 3
Inhalt und Gliederung der Prüfung
§ 4
Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“
§ 5
Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“
§ 6
Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
§ 7
Prüfungsteil „IT-Projekt“
§ 8
Prüfungsbereich „IT-Infrastrukturen planen, Systeme und Komponenten integrieren und vernetzen sowie Funktion und Betrieb sicherstellen“
§ 9
Prüfungsbereich „Informationssicherheit gewährleisten“
§ 10
Prüfungsbereich „Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren“
§ 11
Prüfungsbereich „Datenanalysen zur Optimierung von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Prozessen planen, durchführen und evaluieren“
§ 12
Prüfungsbereich „Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung individueller IT-Kundenlösungen“
§ 13
Prüfungsbereich „Management von IT-Projekten“
§ 14
Prüfungsbereich „Management von Prozessen mit IT-Bezug“
§ 15
Prüfungsbereich „Management der Einführung und des Betriebs von IT-Lösungen“
§ 16
Prüfungsbereich „Personalplanung und -entwicklung“
§ 17
Prüfungsbereich „Führen von Mitarbeitenden und Teams“
§ 18
Prüfungsbereich „Planen, Durchführen und Dokumentieren eines IT-Projektes“
§ 19
Form und Ablauf der Prüfung
§ 20
Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“
§ 21
Mündliche Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“
§ 22
Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“
§ 23
Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
§ 24
Gesprächssimulation im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
§ 25
Projektarbeit im Prüfungsteil „IT-Projekt“
§ 26
Mündliche Prüfung im Prüfungsteil „IT-Projekt“
§ 27
Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 28
Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 29
Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 30
Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 31
Zeugnisse
§ 32
Wiederholung von Prüfungsleistungen
§ 33
Befreiung vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung
§ 34
Übergangsvorschriften
§ 35
Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Anlage 1
(zu den §§ 28 und 29) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2
(zu § 31) Zeugnisinhalte
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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