Beta
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-EinkommensV)
20.08.2021
i
Eingangsformel
§ 1
Leistungen der sozialen Sicherung
§ 2
Weitere Einnahmen
§ 3
Einnahmen bei Auslandstätigkeit
§ 3a
Übergangsvorschrift
§ 4
Inkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
Mit freundlicher Unterstützung von:
Basiskarten Jura
Digitale Karteikarten für dein Prädikatsexamen!
§§-App
Rechtszitate mit einem Klick nachschlagen: Gesetze, Urteile, Kommentare, Zeitschriften
Impressum