Beta
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV)
21.01.2013
i
§ 1
Besonders geschützte und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten
§ 2
Ausnahmen
§ 3
Verbote für nicht besonders geschützte Tierarten
§ 4
Verbotene Handlungen, Verfahren und Geräte
§ 5
Teile und Erzeugnisse
§ 6
Aufnahme- und Auslieferungsbuch
§ 7
Haltung von Wirbeltieren
§ 8
Begriffsbestimmungen
§ 9
Zuchtverbot
§ 10
Haltungsverbot
§ 11
Flugverbot, Entweichen
§ 12
Kennzeichnungspflicht
§ 13
Kennzeichnungsmethoden
§ 14
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
§ 15
Ausgabe von Kennzeichen
§ 16
Ordnungswidrigkeiten
§ 17
Ländervorbehalt
Anlage 1
(zu § 1) Schutzstatus wild lebender Tier- und Pflanzenarten *) Erläuterungen zur Anlage 1
Anlage 2
(zu § 2 Abs. 3 Nr. 2) Liste der Tier- und Pflanzenarten, die als gezüchtete Tiere oder künstlich vermehrte Pflanzen von den Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie den Vorschriften der §§ 6, 7 und 12 freigestellt sind
Anlage 3
(zu § 5 Nr. 2) Ohne weiteres erkennbare Teile von Tieren und Pflanzen wild lebender Arten sowie ohne weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene Erzeugnisse
Anlage 4
(zu § 6 Abs. 1 Satz 2) Muster für das Aufnahme- und Auslieferungsbuch nach § 6 Abs. 1 Satz 2
Anlage 5
(zu § 7 Abs. 2) Von der Anzeigepflicht des § 7 Abs. 2 ausgenommene Arten
Anlage 6
(zu § 12 Satz 1 und § 13 Abs. 1 Satz 1, 6 und 9 und Abs. 2 Satz 2) Kennzeichnungsmethoden
Anlage 7
(zu § 15 Abs. 3 Satz 1) Anforderungen an die Beschriftung von Ringen
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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