Beta
Bundesrepublik Deutschland
Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes (BAusfAmtG)
31.08.2015
i
Art. 8
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Quelle
Inhaltsverzeichnis
Verbesserungsvorschlag
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