Beta

Bundesrepublik Deutschland


Verordnung über den Zeitpunkt der Einführung der elektronischen Aktenführung in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundes (BEBußAktEV)

17.03.2021


§ 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.