Beta
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHV)
11.09.2025
i
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1
Anwendungsbereich und Zweck
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Zuständige Stelle, beauftragte Stelle, Delegation der Veräußerung
§ 4
Voraussetzungen für die Beauftragung der beauftragten Stelle
§ 5
Zugangsbedingungen
§ 6
Veräußerungstermine
§ 7
Berichtspflichten und Überwachung durch die beauftragte Stelle, Datenweitergabe
§ 8
Transaktionsentgelte
§ 9
Besondere Zugangsbedingungen zum Festpreisverkauf
§ 10
Bestimmung der Nachkaufmenge, Mindestkaufmenge
§ 11
Versteigerungsmenge, Versteigerungstermine
§ 12
Versteigerungsverfahren
§ 13
Berichtspflichten und Überwachung durch die beauftragte Stelle
§ 14
Verkauf der Überschussmenge
§ 15
Verkauf der Nachkaufmenge
§ 16
Fortführung des nationalen Brennstoffemissionshandels für die Jahre ab dem Jahr 2027
§ 17
Sonderregelung bei Verschiebung des Beginns des EU-Brennstoffemissionshandels
§ 18
Emissionshandelsregister
§ 19
Kontoarten
§ 20
Kontostatus
§ 21
Eröffnung von Konten
§ 22
Aktualisierung von Kontoangaben
§ 23
Sperrung von Konten
§ 24
Schließung von Konten
§ 25
Bestimmung und Ernennung von kontobevollmächtigten Personen
§ 26
Rechte von kontobevollmächtigten Personen
§ 27
Sperrung des Zugangs zum Emissionshandelsregister
§ 28
Erzeugung von Emissionszertifikaten
§ 29
Einschränkung der Gültigkeit von dem Kalenderjahr 2026 zugeordneten Emissionszertifikaten
§ 30
Übertragung von veräußerten Emissionszertifikaten
§ 31
Ausführung von Transaktionen
§ 32
Annullierung abgeschlossener Transaktionen
§ 33
Löschung von Emissionszertifikaten
§ 34
Bereinigung des Registers, Transaktionsbeschränkung
§ 35
Verfügungsbeschränkungen
§ 36
Eintragung der Brennstoffemissionen
§ 37
Abgabe von Emissionszertifikaten
§ 38
Aussetzung des Betriebs des Emissionshandelsregisters
§ 39
Pflicht zur Meldung von Straftaten
§ 40
Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
§ 41
Vertraulichkeit
§ 42
Automatisierte Prüfung und endgültiger Abschluss von Vorgängen und Transaktionen
§ 43
Veröffentlichung von Informationen
§ 44
Festlegung der jährlichen Emissionsmengen
§ 45
Bestimmung der jährlichen Erhöhungsmenge
§ 46
Bereinigter Zusatzbedarf
§ 47
Inkrafttreten
Anlage 1
(zu § 19 Absatz 2) Kontoarten
Anlage 2
(zu § 21 Absatz 1) Mit dem Antrag auf Kontoeröffnung zu übermittelnde Angaben
Anlage 3
(zu § 21 Absatz 1) Für die Eröffnung eines Veräußerungs- oder Handelskontos zu übermittelnde Angaben
Anlage 4
(zu § 21 Absatz 1) Für die Eröffnung eines Compliance-Kontos zu übermittelnde Angaben
Anlage 5
(zu § 25 Absatz 2) Von dem Kontoinhaber zu übermittelnde Angaben zu kontobevollmächtigten Personen
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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