Beta
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über den Zeitpunkt der Einführung der elektronischen Aktenführung in Strafsachen im Geschäftsbereich des Bundes (BEStrafAktEV)
09.11.2020
i
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Quelle
Inhaltsverzeichnis
Verbesserungsvorschlag
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