Beta
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten (BFöV)
22.12.2025
i
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1
Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung
§ 1a
Zuständigkeiten
§ 2
Berufsberatung
§ 2a
Erstattung von Aufwendungen für die Berufsberatung
§ 3
Förderungsplan
§ 4
Voraussetzungen der Förderungsfähigkeit
§ 5
Durchführung der dienstzeitbegleitenden Förderung
§ 6
Erstattung von Kosten
§ 7
Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 8
Grundsatz zur Förderung der schulischen Bildung
§ 9
Lehrgänge an Bundeswehrfachschulen
§ 10
Zahl der Unterrichtsstunden
§ 11
Zulassung ab einem höheren Studienhalbjahr und Lehrgangswechsel
§ 12
Kosten der Lehrgangsteilnahme
§ 13
Form und Fristen
§ 14
Versetzung und Prüfung
§ 15
Gegenstand der beruflichen Bildung
§ 16
Durchführung der Förderung der beruflichen Bildung
§ 17
Antragstellung
§ 18
Persönliche Förderungsvoraussetzungen
§ 19
Kosten der beruflichen Bildung
§ 20
Lehrgangs- und Studiengebühren
§ 21
Kosten für Ausbildungsmittel
§ 22
(weggefallen)
§ 23
Reise- und Trennungsauslagen
§ 24
Kosten für Studienfahrten aus Anlass der Maßnahme der beruflichen Bildung
§ 25
Kosten für Eignungsfeststellungsverfahren
§ 26
Zuschuss zu den Umzugsauslagen
§ 27
Verbrauch und Verlängerung der Förderungszeiten
§ 28
Pflichten der Förderungsberechtigten
§ 29
Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 30
Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes
§ 31
Eingliederungshilfen
§ 32
Einarbeitungszuschuss
§ 32a
Lohnkostenzuschuss
§ 33
Erstattung von Kosten für Vorstellungsreisen
§ 34
Berufsorientierungspraktika nach § 9 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 35
Berufsorientierungspraktikum nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 36
Erstattung von Kosten für fachberufliche Prüfungen und für Umschreibungen militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen
§ 36a
Eingliederungsseminar nach § 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 37
Ausstellen von Bescheinigungen und Nachweisen zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung
§ 38
Übergangsregelungen
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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