Beta
Bundesrepublik Deutschland
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen sowie Freie und Hansestadt Hamburg (BFinHSHuaG)
19.12.1986
i
§ 3
Begleit- und Folgemaßnahmen werden nur gefördert, wenn sie in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit den Maßnahmen nach § 2 stehen.
Quelle
Inhaltsverzeichnis
Verbesserungsvorschlag
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