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Bundesrepublik Deutschland
Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (BGleiG)
27.02.2025
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Inhaltsübersicht
§ 1
Ziele des Gesetzes
§ 2
Geltungsbereich
§ 3
Begriffsbestimmungen
§ 4
Allgemeine Pflichten
§ 5
Ausnahmen von der Anwendung
§ 6
Arbeitsplatzausschreibung
§ 7
Bewerbungsgespräche
§ 8
Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von Ausbildungsplätzen
§ 9
Qualifikation von Bewerberinnen und Bewerbern
§ 10
Fortbildung, Dienstreisen
§ 11
Zweck
§ 12
Erstellung
§ 13
Inhalt
§ 14
Veröffentlichung und Kenntnisgabe
§ 15
Arbeitszeiten, sonstige Rahmenbedingungen und Erstattung von Betreuungskosten in besonderen Fällen
§ 16
Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit, mobiles Arbeiten und Beurlaubung zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben
§ 17
Wechsel zur Vollzeitbeschäftigung, beruflicher Wiedereinstieg
§ 18
Verbot von Benachteiligungen
§ 19
Wahl, Verordnungsermächtigung
§ 20
Bestellung
§ 21
Anfechtung der Wahl
§ 22
Vorzeitiges Ausscheiden
§ 23
Zusammenlegung, Aufspaltung und Eingliederung
§ 24
Rechtsstellung
§ 25
Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten
§ 26
Aufgaben der Stellvertreterin und der Vertrauensfrau
§ 27
Beteiligung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten
§ 28
Schutzrechte
§ 29
Ausstattung
§ 30
Zusammenarbeit und Information
§ 31
Verschwiegenheitspflicht
§ 32
Form der Mitwirkung und Stufenbeteiligung
§ 33
Einspruchsrecht und Einspruchsverfahren
§ 34
Gerichtliches Verfahren
§ 35
Fragerecht
§ 36
Interministerieller Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten
§ 37
Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst
§ 38
Statistik, Verordnungsermächtigung
§ 39
Bericht
§ 40
Übergangsbestimmung
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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