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Bundesrepublik Deutschland
Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEHStruBVfPAktV)
18.12.2025
i
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Quelle
Inhaltsverzeichnis
Verbesserungsvorschlag
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