Beta
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über die Berufsausbildung zum Biologiemodellmacher und zur Biologiemodellmacherin* (BMMAusbV)
08.06.2017
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
§ 3
Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5
Ausbildungsplan
§ 6
Schriftlicher Ausbildungsnachweis
§ 7
Ziel und Zeitpunkt
§ 8
Inhalt
§ 9
Prüfungsbereich
§ 10
Ziel und Zeitpunkt
§ 11
Inhalt
§ 12
Prüfungsbereiche
§ 13
Prüfungsbereich Herstellen eines mehrteiligen Modells
§ 14
Prüfungsbereich Planung und Fertigung
§ 15
Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 17
Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 18
Inkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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