Beta
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWiEBVerfPAktV)
31.12.2026
i
Eingangsformel
§ 1
Anlegung, Führung und Weiterführung von papiergebundenen Akten in Bußgeldverfahren des Bundeskartellamtes, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
§ 2
Außerkrafttreten
§ 3
Inkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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