Beta
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWiEBVerfPAktV)
31.12.2026
i
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Quelle
Inhaltsverzeichnis
Verbesserungsvorschlag
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