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Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (BPolLV)
11.03.2026
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Inhaltsübersicht
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Schwerbehinderte Menschen
§ 3
Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
§ 4
Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
§ 5
Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 6
Mittlerer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 7
Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 8
Höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 9
Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei bei Besitz einer erforderlichen Hochschulausbildung
§ 10
Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei für Bewerberinnen und Bewerber mit einer zweiten Staatsprüfung
§ 11
Einstellung oder Versetzung aus Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes
§ 12
Besondere Fachverwendungen
§ 12a
Altershöchstgrenze für die Verwendungsfortbildung zur Pilotin oder zum Piloten
§ 13
Erprobungszeit
§ 14
Fortbildung sowie Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit
§ 15
Aufstieg
§ 16
Verkürzter Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 16a
Verkürzter Aufstieg von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 17
Verkürzter Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 18
Ausnahmen für besonders leistungsstarke Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei
Anlage 1
(zu § 3 Absatz 2)
Anlage 2
(zu § 12 Absatz 1) Bildungsvoraussetzungen für besondere Fachverwendungen im Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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