Beta
Bundesrepublik Deutschland
Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundesarbeitsgericht und bei dem Bundessozialgericht (BPräsKldgBAG/BSGAnO)
26.05.1972
i
Art. 2
Rechtsanwälte und Verwaltungsrechtsräte tragen als Bevollmächtigte der Parteien die bei den Gerichten für sie vorgeschriebene Amtstracht.
Quelle
Inhaltsverzeichnis
Verbesserungsvorschlag
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