Beta

Bundesrepublik Deutschland


Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundesarbeitsgericht und bei dem Bundessozialgericht (BPräsKldgBAG/BSGAnO)

26.05.1972


Art. 2

Rechtsanwälte und Verwaltungsrechtsräte tragen als Bevollmächtigte der Parteien die bei den Gerichten für sie vorgeschriebene Amtstracht.