Beta
Bundesrepublik Deutschland
Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus (BPräsTHHStiftG)
29.10.2001
i
§ 14
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Quelle
Inhaltsverzeichnis
Verbesserungsvorschlag
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