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Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen oder Geprüfte Berufsspezialistin für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen (BSIMRFPrV)
24.08.2026
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Eingangsformel
§ 1
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2
Zulassungsvoraussetzungen
§ 3
Inhalt der Prüfung
§ 4
Prüfungsbereich „Büroorganisation und Büroverwaltung“
§ 5
Prüfungsbereich „Informationstechnik und Datenschutz“
§ 6
Prüfungsbereich „Marketing und Medien“
§ 7
Form und Ablauf der Prüfung
§ 8
Schriftliche Prüfung; mündliche Ergänzungsprüfung
§ 9
Mündliche Prüfung
§ 10
Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 11
Bestehen der Prüfung; Gewichtung; Gesamtnote
§ 12
Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 13
Zeugnisse
§ 14
Wiederholung von Prüfungsleistungen
§ 15
Inkrafttreten
Anlage 1
(zu den §§ 10 und 11) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2
(zu § 13) Zeugnisinhalte
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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