Beta
Start
·
Blog
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist im Insolvenzrecht oder Geprüfte Berufsspezialistin im Insolvenzrecht (BSInsoFPrV)
24.08.2026
i
Eingangsformel
§ 1
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2
Zulassungsvoraussetzungen
§ 3
Inhalt der Prüfung
§ 4
Prüfungsbereich „Büroorganisation und Büroverwaltung“
§ 5
Prüfungsbereich „Verfahrensgrundlagen und Verfahrensarten“
§ 6
Prüfungsbereich „Berichtswesen, Rechnungslegung und Vergütung“
§ 7
Prüfungsbereich „Massegenerierung und insolvenzrechtliche Gestaltungen“
§ 8
Prüfungsbereich „Insolvenztabelle“
§ 9
Form und Ablauf der Prüfung
§ 10
Schriftliche Prüfung; mündliche Ergänzungsprüfung
§ 11
Mündliche Prüfung
§ 12
Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 13
Bestehen der Prüfung; Gewichtung; Gesamtnote
§ 14
Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 15
Zeugnisse
§ 16
Wiederholung von Prüfungsleistungen
§ 17
Inkrafttreten
Anlage 1
(zu den §§ 12 und 13) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2
(zu § 15) Zeugnisinhalte
Quelle
Verbesserungsvorschlag
Mit freundlicher Unterstützung von:
Basiskarten Jura
Digitale Karteikarten für dein Prädikatsexamen!
§§-App
Rechtszitate mit einem Klick nachschlagen: Gesetze, Urteile, Kommentare, Zeitschriften
Impressum