Beta
Bundesrepublik Deutschland
Gesetz zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes (BSchuWG)
20.05.2024
i
§ 1
Ermächtigung zur Übertragung von Aufgaben des Schuldenwesens
§ 2
Aufsicht über die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
§ 3
Parlamentarisches Gremium
§ 4
Kreditaufnahme des Bundes
§ 4a
Einführung von Umschuldungsklauseln
§ 4b
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger
§ 4c
Stimmrecht
§ 4d
Berechnungsstelle; Bescheinigung
§ 4e
Einberufung der Gläubigerversammlung
§ 4f
Vorsitz; Beschlussfähigkeit
§ 4g
Vertretung
§ 4h
Schriftliche Abstimmung
§ 4i
Anfechtung von Beschlüssen
§ 4j
Wirksamkeit und Vollziehung von Beschlüssen
§ 4k
Bekanntmachungen
§ 5
Bundesschuldbuch
§ 6
Sammelschuldbuchforderungen
§ 7
Einzelschuldbuchforderungen
§ 8
Öffentlicher Glaube des Bundesschuldbuchs
§ 9
Sicherungsmaßnahmen
§ 10
Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
§ 11
Durchführung durch Dritte
§ 12
Private Finanzgeschäfte der Beschäftigten der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
§ 13
Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 14
Allgemeine Sorgfaltspflichten
§ 15
Identifizierung; Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung
§ 16
Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung
§ 17
Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch Dritte
§ 18
Besondere Aufzeichnungspflichten
§ 19
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 20
Freistellung von der Verantwortlichkeit
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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