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Bundesrepublik Deutschland
Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz (BVSAuflG)
25.03.1997
i
§ 1
Der Bundesverband für den Selbstschutz wird mit Wirkung vom 1. Januar 1997 aufgelöst.
Quelle
Inhaltsverzeichnis
Verbesserungsvorschlag
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