Beta
Bundesrepublik Deutschland
Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG)
09.01.2026
i
§ 1
Zusammenarbeitspflicht
§ 2
Verfassungsschutzbehörden
§ 3
Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
§ 4
Begriffsbestimmungen
§ 5
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz
§ 6
Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden
§ 7
Weisungsrechte des Bundes
§ 8
Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz
§ 8a
Besondere Auskunftsverlangen
§ 8b
Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen
§ 8c
(weggefallen)
§ 8d
Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
§ 9
Besondere Formen der Datenerhebung
§ 9a
Verdeckte Mitarbeiter
§ 9b
Vertrauensleute
§ 10
Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
§ 11
Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen
§ 12
Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten in Dateien
§ 13
Verwendung und Berichtigung personenbezogener Daten in Akten
§ 14
Dateianordnungen
§ 15
Auskunft an den Betroffenen
§ 16
Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit
§ 17
Zulässigkeit von Ersuchen
§ 18
Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörden
§ 19
Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr
§ 20
Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zum administrativen Rechtsgüterschutz
§ 21
Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Strafverfolgung
§ 22
Übermittlung an inländische öffentliche Stellen ohne belastende Maßnahmen mit Außenwirkung
§ 22a
Übermittlung an inländische nichtöffentliche Stellen
§ 22b
Projektbezogene gemeinsame Dateien
§ 22c
Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
§ 22d
Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
§ 23
Übermittlungsverbot
§ 24
Minderjährigenschutz bei Inlandsübermittlung
§ 25
Weiterverarbeitung durch den Empfänger
§ 25a
Übermittlung an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
§ 25b
Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person
§ 25c
Weitere Verfahrensregelungen
§ 25d
Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
§ 26
Nachberichtspflicht
§ 26a
Übermittlung durch Landesverfassungsschutzbehörden an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden
§ 26b
Besondere Eigensicherungsbefugnisse
§ 26c
Verfahren; Kernbereichsschutz
§ 27
Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 28
Unabhängige Datenschutzkontrolle
§ 29
Einschränkung von Grundrechten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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