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Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über die Übertragung von Hoheitsaufgaben der Bundeszollverwaltung auf die Eisenbahnen des Bundes (BZollVÜV)
01.06.1995
i
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Quelle
Inhaltsverzeichnis
Verbesserungsvorschlag
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