Beta

Bundesrepublik Deutschland


Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien (BattDG)

25.11.2025


§ 34
Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten

Verwaltungsakte der zuständigen Behörde nach den §§ 31 bis 33 und 41 Absatz 1 können unbeschadet des § 24 Absatz 1 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern kein Anlass besteht, den Einzelfall durch Amtsträger zu bearbeiten.