Beta
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO)
03.07.2023
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Inhaltsübersicht
§ 1
Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete
§ 2
Kleinsiedlungsgebiete
§ 3
Reine Wohngebiete
§ 4
Allgemeine Wohngebiete
§ 4a
Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
§ 5
Dorfgebiete
§ 5a
Dörfliche Wohngebiete
§ 6
Mischgebiete
§ 6a
Urbane Gebiete
§ 7
Kerngebiete
§ 8
Gewerbegebiete
§ 9
Industriegebiete
§ 10
Sondergebiete, die der Erholung dienen
§ 11
Sonstige Sondergebiete
§ 12
Stellplätze und Garagen
§ 13
Gebäude und Räume für freie Berufe
§ 13a
Ferienwohnungen
§ 14
Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
§ 15
Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
§ 16
Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
§ 17
Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
§ 18
Höhe baulicher Anlagen
§ 19
Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche
§ 20
Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche
§ 21
Baumassenzahl, Baumasse
§ 21a
Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
§ 22
Bauweise
§ 23
Überbaubare Grundstücksfläche
§ 24
(weggefallen)
§ 25
Fortführung eingeleiteter Verfahren*
§ 25a
Überleitungsvorschriften aus Anlaß der zweiten Änderungsverordnung
§ 25b
Überleitungsvorschrift aus Anlass der dritten Änderungsverordnung
§ 25c
Überleitungsvorschrift aus Anlass der vierten Änderungsverordnung
§ 25d
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
§ 25e
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
§ 25f
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
§ 25g
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
§ 26
(Berlin-Klausel)
§ 26a
Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 27
(Inkrafttreten)
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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