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Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin (BauZAusbV 2002)
01.08.2026
i
§ 11
Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.
Quelle
Inhaltsverzeichnis
Verbesserungsvorschlag
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