Beta
Start
·
Blog
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin (BauZAusbV 2002)
01.08.2026
i
§ 2
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Quelle
Inhaltsverzeichnis
Verbesserungsvorschlag
Mit freundlicher Unterstützung von:
Basiskarten Jura
Digitale Karteikarten für dein Prädikatsexamen!
§§-App
Rechtszitate mit einem Klick nachschlagen: Gesetze, Urteile, Kommentare, Zeitschriften
Impressum