Beta

Bundesrepublik Deutschland


Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin (BauZAusbV 2002)

01.08.2026


§ 6
Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.