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Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin * (BautechKonAusbV)
03.09.2025
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Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
§ 3
Begriffsbestimmung
§ 4
Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 5
Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 6
Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
§ 7
Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 8
Zeitpunkt
§ 9
Inhalt
§ 10
Prüfungsbereich
Abschnitt 3
Abschlussprüfung in der Fachrichtung Architektur
§ 11
Zeitpunkt
§ 12
Inhalt
§ 13
Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Architektur
§ 14
Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“
§ 15
Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
§ 16
Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“
§ 17
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 18
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 19
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4
Abschlussprüfung in der Fachrichtung Ingenieurbau
§ 20
Zeitpunkt
§ 21
Inhalt
§ 22
Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Ingenieurbau
§ 23
Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“
§ 24
Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
§ 25
Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“
§ 26
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 27
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 28
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 5
Abschlussprüfung in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
§ 29
Zeitpunkt
§ 30
Inhalt
§ 31
Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
§ 32
Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“
§ 33
Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
§ 34
Prüfungsbereich „Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“
§ 35
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 36
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 37
Mündliche Ergänzungsprüfung
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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