Beta
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG§43Abs3V)
21.06.2005
i
Eingangsformel
§ 1
Flugdienst
§ 2
Besonders gefährdetes fliegendes Personal
§ 3
Besonders gefährlicher Auftrag, Flug- oder Betriebszustand
§ 4
Helm- und Schwimmtaucher
§ 5
Beamte im Bergrettungsdienst
§ 6
Munitionsuntersuchungspersonal
§ 7
Angehörige von Verbänden für besondere polizeiliche Einsätze
§ 8
Einsatz beim Ein- oder Aushängen von Außenlasten bei einem Drehflügelflugzeug
§ 9
Andere Angehörige des öffentlichen Dienstes
§ 10
Berlin-Klausel
§ 11
Inkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
Mit freundlicher Unterstützung von:
Basiskarten Jura
Digitale Karteikarten für dein Prädikatsexamen!
§§-App
Rechtszitate mit einem Klick nachschlagen: Gesetze, Urteile, Kommentare, Zeitschriften
Impressum