Beta
Bundesrepublik Deutschland
Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV)
19.12.2025
i
Eingangsformel
§ 1
Gleichstellung
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 2a
Anzeige
§ 3
Verbotene Stoffe
§ 4
Zugelassene Stoffe
§ 5
Verbotene Verfahren
§ 6
Höchstmengen
§ 7
Verwendungsverbote
§ 8
Übergang von Stoffen auf Lebensmittel
§ 9
Warnhinweise
§ 10
Kennzeichnung, Nachweispflichten
§ 10a
Kennzeichnung von Schuherzeugnissen
§ 11
Untersuchungsverfahren
§ 11a
Besondere Vorschriften für die Einfuhr
§ 12
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 13
Unberührtheitsklausel
§ 14
(Aufhebung von Vorschriften)
§ 15
(weggefallen)
§ 16
Übergangsvorschriften
§ 17
(Inkrafttreten)
Anlage 1
(zu § 3) Stoffe, die bei dem Herstellen oder Behandeln von bestimmten Bedarfsgegenständen nicht verwendet werden dürfen
Anlage 2
zu § 4 Abs. 1 und 1a und § 6 Satz 1 Nr. 1 Stoffe, die für die Herstellung von Zellglasfolien zugelassen sind
Anlage 3
(weggefallen)
Anlage 4
(zu § 5) Verfahren, die beim Herstellen bestimmter Bedarfsgegenstände nicht angewendet werden dürfen
Anlage 5
(zu § 6 Nr. 3) Bedarfsgegenstände, die bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge enthalten dürfen
Anlage 5a
(zu § 6 Nr. 4) Bedarfsgegenstände, die bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge freisetzen dürfen
Anlage 6
(zu § 8 Absatz 3 und § 10 Absatz 2 Satz 3) Bedarfsgegenstände, von denen bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge auf Lebensmittel übergehen dürfen
Anlage 7
(zu § 9) Bedarfsgegenstände, die mit einem Warnhinweis versehen sein müssen
Anlage 8
(weggefallen)
Anlage 9
(zu § 10 Abs. 3) Bedarfsgegenstände, bei denen bestimmte Inhaltsstoffe anzugeben sind
Anlage 10
(zu § 11) Verfahren zur Untersuchung bestimmter Bedarfsgegenstände
Anlage 11
(zu § 10a)
Anlage 12
(weggefallen)
Anlage 13
(weggefallen)
Anlage 14
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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