Beta
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über die zu Beglaubigungen befugten Behörden (BeglV)
13.03.2003
i
Eingangsformel
§ 1
Zu Beglaubigungen befugte Behörden
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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