Beta
Bundesrepublik Deutschland
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV)
22.12.2025
i
§ 1
Anwendungsbereich der Verordnung
§ 2
Vermittlungsabsprachen
§ 2a
Anerkennungspartnerschaft
§ 3
Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten
§ 4
(weggefallen)
§ 5
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
§ 6
Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
§ 7
(weggefallen)
§ 8
Betriebliche Aus- und Weiterbildung; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 9
Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt
§ 10
Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte
§ 10a
Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
§ 11
Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche
§ 12
Au-pair-Beschäftigungen
§ 13
Hausangestellte von Entsandten
§ 14
Sonstige Beschäftigungen
§ 15
Praktika zu Weiterbildungszwecken
§ 15a
Saisonabhängige Beschäftigung
§ 15b
Schaustellergehilfen
§ 15c
Haushaltshilfen
§ 15d
Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung
§ 16
Geschäftsreisende
§ 17
Betriebliche Weiterbildung
§ 18
Journalistinnen und Journalisten
§ 19
Werklieferungsverträge
§ 20
Internationaler Straßen- und Schienenverkehr
§ 21
Dienstleistungserbringung
§ 22
Besondere Berufsgruppen
§ 22a
Beschäftigung von Pflegehilfskräften
§ 23
Internationale Sportveranstaltungen
§ 24
Schifffahrt- und Luftverkehr
§ 24a
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer
§ 24b
Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen
§ 25
Kultur und Unterhaltung
§ 26
Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
§ 27
Grenzgängerbeschäftigung
§ 28
Deutsche Volkszugehörige
§ 29
Internationale Abkommen
§ 30
Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel
§ 31
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung
§ 33
(weggefallen)
§ 34
Beschränkung der Zustimmung
§ 35
Reichweite der Zustimmung
§ 36
Erteilung der Zustimmung
§ 37
Härtefallregelung
§ 38
Anwerbung und Vermittlung
§ 39
Ordnungswidrigkeiten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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