Beta

Bundesrepublik Deutschland


Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV)

22.12.2025


§ 37
Härtefallregelung

Ausländerinnen und Ausländern kann die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Vorrangprüfung erteilt werden, wenn deren Versagung eine besondere Härte bedeuten würde.