Beta
Bundesrepublik Deutschland
Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (BeschussV)
01.10.2021
i
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1
Prüfverfahren
§ 2
Prüfung von Schwarzpulverwaffen und Böllern
§ 3
Mindestzustand des Prüfgegenstandes
§ 4
Zurückweisung vom Beschuss
§ 5
Instandsetzungsbeschuss
§ 6
Wiederholungsbeschuss und freiwillige Beschussprüfung
§ 7
Antragsverfahren
§ 8
Überlassung von Prüfhilfsmitteln
§ 9
Aufbringen der Prüfzeichen
§ 10
Bescheinigung über das Beschussverfahren
§ 11
Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
§ 12
Modellbezeichnung bei Bauartzulassungen
§ 13
Inverkehrbringen von Schussapparaten aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist
§ 14
Beschaffenheit pyrotechnischer Munition
§ 15
Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte
§ 16
Kennzeichnung der Verpackung von Reizstoffgeschossen und Reizstoffsprühgeräten
§ 17
Abweichungen vom Kennzeichnungsgrundsatz bei besonderen Munitionsarten
§ 18
Antragsverfahren
§ 19
Zuständigkeit und Zulassungsbescheid
§ 20
Zulassungszeichen
§ 21
Bekanntmachungen
§ 21a
Prüfverfahren und Kennzeichnung der geprüften Schusswaffen
§ 21b
Maßnahmen zur Verhinderung des Zerlegens
§ 21c
Bescheinigung über die Unbrauchbarmachung
§ 22
Periodische Fabrikationskontrollen für Schussapparate und Einsteckläufe
§ 23
Überprüfung im Einzelfall
§ 24
Wiederholungsprüfung betriebener Schussapparate
§ 25
Prüfzeichen bei Wiederholungsprüfungen
§ 26
Zulässige und nicht zulässige Munition
§ 27
Abweichungen von den Maßtafeln
§ 28
Begriffsbestimmungen
§ 29
Zulassung und Prüfung von Patronen- und Kartuschenmunition
§ 30
Antragsverfahren
§ 31
Prüfmethoden
§ 32
Form der Zulassung
§ 33
Fabrikationskontrolle
§ 34
Behördliche Kontrollen
§ 35
Überprüfung im Einzelfall
§ 36
Bekanntmachung
§ 37
Ausnahmen
§ 38
Verpackung von Munition
§ 39
Kennzeichnung der Verpackungen und Munition
§ 40
Lagerung von Munition
§ 41
Beschussrat
§ 42
Ordnungswidrigkeiten
§ 43
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage I
Technische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes
Anlage II
Beschusszeichen, Prüfzeichen
Anlage III
Prüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition
Anlage IV
Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und die dafür verwendeten Reizstoffe
Anlage V
Grenzwerte für Elektroimpulsgeräte nach § 15 Abs. 5
Anlage VI
Ermittlung der Bewegungsenergie der Geschosse
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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